Kraftstoff- und Stromverbrauch sowie CO2-Emissionen (jeweils kombiniert):
Range Rover P400e 2.0 Liter 4‑Zylinder Turbobenziner Plug-in Hybrid mit 297 kW (404 PS): 3,6-3,5 l/100 km; 23,1 - 22,5 kWh/100 km; 80 -75 g/km†
Range Rover Sport P400e 2.0 Liter 4‑Zylinder Turbobenziner Plug-in Hybrid mit 297 kW (404 PS): 3,6-3,4 l/100 km; 23,1‑22,5 kWh/100 km; 81-72 g/km†
Range Rover Velar P400e 2.0 Liter 4‑Zylinder Turbobenziner Plug-in Hybrid mit 297 kW (404 PS): ab 2,3 l/100 km; 17,2-17,1 kWh/100 km; 53‑52 g/km†
Range Rover Evoque P300e 1.5 Liter 3‑Zylinder Turbobenziner Plug-in Hybrid mit 227 kW (309 PS): ab 2,0 l/100 km; ab 15,9 kWh/100 km;ab 43 g/km†
Discovery Sport P300e 1.5 Liter 3‑Zylinder Turbobenziner Plug-in Hybrid mit 227 kW (309 PS): ab 2,0 l/100 km; 17,2‑16,7 kWh/100 km; 48‑46 g/km†
Defender P400e 2.0 Liter 4-Zylinder-Turbobenziner Plug-in Hybrid mit 297 kW (404 PS): 2,9‑2,8 l/100 km; 24,5–23,8 kWh/100 km; 66‑64 g/km†
1Der Umweltbonus inkl. Innovationsprämie i. H. v. insgesamt € 5.625,‑ gilt für die Land Rover Plug-in Hybride Range Rover Evoque P300e (20.5MY/21MY), Discovery Sport P300e (20.5MY/21MY) und Range Rover Velar P400e (21MY) und umfasst € 1.875,‑ Umweltbonus des Bundes, € 1.875,‑ Innovationsprämie des Bundes sowie € 1.875,‑ (netto) Land Rover‑Anteil gemäß den Förderrichtlinien des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zum Absatz von elektrisch betriebenen Fahrzeugen. Die Auszahlung des Bundeszuschusses erfolgt erst nach positivem Bescheid des von Ihnen gestellten Antrags beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Nicht mit anderen Aktionen kombinierbar. Die erhöhte Förderung gilt für Neufahrzeuge, die nach dem 3. Juni 2020 erstmals zugelassen wurden. Diese ist voraussichtlich bis Ende 2021 befristet. Zusätzlich kann für den standardisierten Einbau des akustischen Warnsignals (AVAS) sowohl beim Land Rover Plug-in Hybrid Range Rover Evoque P300e (20.5MY/21MY), beim Discovery Sport P300e (20.5MY/21MY) als auch beim Range Rover Velar (21MY) eine zusätzliche Förderung in Höhe von pauschal € 100,‑ beim BAFA beantragt werden.
PRIVAT GELADEN.
ÖFFENTLICH GEFÖRDERT.
IHR KFW-ZUSCHUSS.
Der Umstieg auf umweltfreundlichere Mobilität wird jetzt noch attraktiver: Ab sofort fördert die KfW den Kauf und Anschluss von Ladestationen für elektrifizierte Fahrzeuge mit bis zu 900 Euro pro Ladepunkt.
Bezuschusst werden
- Ladestationen an privat genutzten Stellplätzen von Wohngebäuden
- Kosten für den Kauf, Einbau und Anschluss der Ladestation (z.B. „Wallbox“), inklusive aller Installationsarbeiten
- Kosten eines Energiemanagement-Systems zur Steuerung der Ladestation
Bedingungen
- Der verwendete Ladestrom muss zu 100 % aus erneuerbaren Energien bestehen (z.B. durch eigene Photovoltaik-Anlage oder entsprechenden Stromliefervertrag).
- Antragsberechtigt sind private Eigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften, Mieter und Vermieter (Privatpersonen, Unternehmen, Wohnungsgenossenschaften).
- Der Förderantrag muss vor Abschluss des Kaufvertrags der Wallbox gestellt werden.