Wer vorsorgt, lebt entspannter. Mit der Restschuldversicherung können Sie Ihre Finanzierungsraten absichern. Werden Sie zum Beispiel längerfristig arbeitsunfähig oder unverschuldet arbeitslos, übernimmt die Restschuldversicherung2 die vereinbarten monatlichen Ratenzahlungen Ihrer Finanzierung. Im Todesfall unterstützt die Absicherung mit einer Einmalzahlung in Höhe der noch ausstehenden Restschuld. Sorgen Sie vor und sichern Sie sich und Ihre Familie mit der Restschuldversicherung ab.

1Maßgeblich sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Versicherer für die Risiken Tod, schwere Krankheit, Pflegefall und Arbeitsunfähigkeit ist die Cardif Lebensversicherung Zweigniederlassung für Deutschland der Cardif Assurance Vie S. A., Versicherer für die Risiken Arbeitslosigkeit und Unfallinvalidität ist die Cardif Allgemeine Versicherung Zweigniederlassung für Deutschland der Cardif-Assurances Risques Divers S. A., beide: Dieselstraße 5, 70839 Gerlingen. Einzelheiten zu den Versicherungsprodukten, insbesondere auch zu Ausschlüssen und Einschränkungen, entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

2Arbeitnehmer sind gegen das Risiko Arbeitslosigkeit versichert, für nicht sozialversicherungspflichtig Beschäftige umfasst der Versicherungsschutz das Risiko schwere Krankheit. Mit Eintritt in den Ruhestand, spätestens ab 67 (bis 75) Jahren gehen die Risiken Arbeitsunfähigkeit in Pflegefall und Arbeitslosigkeit bzw. schwere Krankheit in Unfallinvalidität über.