Ab dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure, WLTP), einem neuen, realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Seit dem 1. September 2018 hat das WLTP den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ), das vorherige Prüfverfahren, ersetzt. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen.
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^ Unverbindliche Preisempfehlung der Jaguar Land Rover Deutschland GmbH inkl. 19 % MwSt., zuzüglich Überführungskosten. Es können zusätzliche Kosten anfallen. Die Vertragspartner sind in ihrer individuellen Preisgestaltung frei.*Verbrauchswerte nach §2 Nrn. 5, 6, 6a Pkw-ENVKV in der jeweils geltenden Fassung liegen nicht vor. NEFZ-Daten nicht verfügbar. Der Gesetzgeber arbeitet an einer Novellierung der Pkw-ENVKV und empfiehlt in der Zwischenzeit für Fahrzeuge, die nicht mehr auf Grundlage des Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ) homologiert werden können die Angabe der realitätsnäheren WLTP-Werte.